AMBULANTE KRANKENPFLEGE
Die ambulante Krankenpflege von LEBEN+PFLEGEN daheim: „Ambulant vor stationär“, diesen Grundsatz haben wir uns zu Herzen genommen. Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge, wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu bewältigen. Unsere Pflegekräfte sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.
Wir sind ein junges, innovatives und kompetentes Team aus Pflegekräften und bieten Ihnen eine ganzheitliche Versorgung in Ihren eigenen vier Wänden – 365 Tage im Jahr. Das Team von LEBEN+PFLEGEN daheim steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben in den eigenen vier Wänden zu meistern.
GRUNDPFLEGE
Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Leistungen der Grundpflege
- Körperpflege
- Betten und Lagern
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
- Unterstützung beim Toilettengang
- Verwendung von Inkontinenzprodukten
- Prävention von Dekubitus, Thrombose und vieles mehr.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen von unseren ausgebildeten Pflegekräften beim Patienten daheim durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.
Leistungen der Behandlungspflege
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
- Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Dekubitusbehandlung
- Stomaversorgung
- Suprapubischer Katheter
Zusätzlich bieten wir Ihnen
- Psychosoziale Betreuung nach §45a, §45b SGB XI
- Unterstützung der Angehörigen, Verhinderungspflege
- Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Wochenend- und Feiertagsdienst
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
- Vermittlung von Hilfsdiensten (z.B. Menüservice, Hausnotruf, Reinigungsdienste, etc.)